Seit dem 19. Juni 2026 ist der Widerrufsbutton auf Websites für den Fernabsatz an Privatpersonen verpflichtend. Viele Händler haben sich auf der Zielgeraden in Ordnung gebracht. Das ist der richtige Reflex, aber es ist auch der Moment, um etwas Abstand zu nehmen.
Der Button ist die sichtbarste und jüngste Pflicht, also diejenige, die die Aufmerksamkeit gebündelt hat. Es ist nicht die einzige. Eine Konformitätskontrolle hält niemals bei einem einzigen Punkt inne: Sie betrachtet die Gesamtheit der Pflichten des Verkäufers. Hier sind die, die man am häufigsten vergisst, sobald der Button steht.
1. Die gesetzliche Konformitätsgarantie
Der Verkäufer haftet für Konformitätsmängel einer Ware während 2 Jahren ab der Lieferung (EU-weit harmonisierte gesetzliche Gewährleistung; in Deutschland im BGB geregelt). Vor allem müssen Sie den Verbraucher in Ihren AGB über das Bestehen dieser Garantie informieren. Das ist eine Informationspflicht, und ihr Fehlen wird sanktioniert. Auf Verkäuferseite erklären wir es hier: gesetzliche Konformitätsgarantie.
2. Die vorvertragliche Information
Bevor der Kunde seine Bestellung bestätigt, müssen Sie ihm eine genaue Liste von Informationen übermitteln: Merkmale, Preis, Ihre Identität, das Widerrufsrecht, die Garantien, die Schlichtungsstelle usw. (Richtlinie 2011/83/EU, Art. 6). Und es ist an Ihnen, zu beweisen, dass Sie es getan haben. Die Einzelheiten: vorvertragliche Information.
3. Die Verbraucherombudsstelle
Jeder B2C-Unternehmer muss seinen Kunden einen kostenlosen Zugang zu einer Verbraucherombudsstelle ermöglichen und deren Kontaktdaten anzeigen. Viele Websites zeigen noch einen Link zur europäischen OS-Plattform, die 2025 geschlossen wurde, obwohl die nationale Verbraucherschlichtungsstelle maßgeblich ist. Alles hier: Verbraucherombudsstelle.
4. Das Impressum und die AGB
Identität des Betreibers, Hoster, AGB, die alle verpflichtenden Angaben des Fernabsatzes aufgreifen: Das sind die rechtlichen Grundlagen eines Shops. Wir haben die Liste erstellt: Impressum und AGB im E-Commerce.
Die vollständige Übersicht
Wir haben all diese Pflichten auf einer einzigen Seite zusammengefasst, mit einer Zusammenfassung und einem Link zu jeder: die Konformität des B2C-E-Commerce-Händlers. Praktisch, um sich in fünf Minuten einen Überblick zu verschaffen und zu erkennen, was Ihnen fehlt.
Warum jetzt?
Weil die regulatorische Aufmerksamkeit für den B2C-E-Commerce seit dem Inkrafttreten des Widerrufsbuttons auf ihrem Höchststand ist. Wenn ein Konformitätsthema in den Vordergrund rückt, folgen die Kontrollen, und sie beschränken sich nicht auf das Thema des Augenblicks. Der Händler, der seinen Button gesetzt und den Rest seiner Konformität geordnet hat, schläft ruhig; wer nur ein einziges Kästchen abgehakt hat, bleibt bei den anderen ungeschützt.
Sie haben noch keinen Button?
Wenn Sie dies ohne konforme Widerrufsvorrichtung lesen, ist das die oberste Priorität, denn diese gilt seit dem 19. Juni 2026, und jeder Verkauf ohne Button verlängert das Widerrufsrecht Ihrer Kunden auf 12 Monate. Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind: Bin ich betroffen?
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für den genauen Wortlaut beziehen Sie sich auf die Richtlinie 2011/83/EU (EUR-Lex) und ihre nationale Umsetzung (in Deutschland das BGB).
Gründer von BackToMe
Art. L.221-21 · 19. Juni 2026
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