Richtlinie 2011/83/EU · Art. 16 Buchst. a
Vollständig vor Ablauf der Frist erbrachte Dienstleistungen
„ Wenn die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurde, mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und dessen Anerkenntnis, dass er sein Widerrufsrecht verliert. “
Konkrete Beispiele
- •Sofortiger Download eines Online-Kurses mit ausdrücklicher Einwilligung in den Verlust des Rechts
- •Rechtsberatung, die unmittelbar während eines Telefongesprächs erbracht wird
- •Notreparatur zu Hause, angefordert durch Ankreuzen von „Ich erkenne an, dass ich mein Widerrufsrecht verliere“
Zu beachten
Die Einwilligung muss ausdrücklich sein (eigenes Ankreuzkästchen), nicht stillschweigend. Ohne ausdrückliches und dokumentiertes Anerkenntnis des Rechtsverlusts gilt die Frist von 14 Tagen.