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Der Leitfaden für Online-Händler

Impressum und AGB: die Pflichtseiten Ihres Online-Shops

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Sie betreiben einen Online-Shop? Was auch immer Sie verkaufen, Sie müssen zwei Gruppen von Rechtsseiten anzeigen: das Impressum (das den Betreiber der Website identifiziert, gemäß der e-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG, in Deutschland § 5 DDG) und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die das Vertragsverhältnis mit Ihren Kunden regeln, gemäß der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU). Diese Seiten sind verpflichtend, müssen präzise Informationen enthalten, und die AGB müssen vom Kunden akzeptiert werden, bevor er seine Bestellung bestätigt.

Die Pflichtangaben im Impressum

Artikel 5 der e-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG (in Deutschland § 5 DDG), EU-weit umgesetzt, verpflichtet jeden Betreiber einer öffentlich zugänglichen Website (also jeden Online-Shop), eine Reihe von Angaben zu machen, die es ermöglichen, ihn zu identifizieren und zu kontaktieren.

  • Ihre Identität. Bei einer natürlichen Person: Ihr Name und Vorname. Bei einer juristischen Person (Gesellschaft): die Firma oder Bezeichnung, die Rechtsform, die Höhe des Stammkapitals und die Anschrift des Gesellschaftssitzes.
  • Ihre Kontaktdaten. Eine Anschrift, eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer, unter denen Sie erreichbar sind.
  • Ihre Registernummern. Ihre Handelsregisternummer und gegebenenfalls Ihre innergemeinschaftliche USt-IdNr.
  • Die für den Inhalt verantwortliche Person. Die für den auf der Website veröffentlichten Inhalt verantwortliche Person.
  • Die Angaben zu Ihrem Hosting-Anbieter. Seinen Namen oder seine Bezeichnung, seine Anschrift und seine Telefonnummer.

Die AGB: was sie enthalten müssen

Beim Fernabsatz an Privatpersonen fassen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die verpflichtenden vorvertraglichen Informationen zusammen und geben sie wieder (Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU, Art. 6). Sie müssen insbesondere Folgendes angeben:

Bei Verkäufen zwischen Unternehmern (B2B) gilt eine andere Regelung: Die AGB werden nicht auf dieselbe Weise angezeigt, müssen aber, soweit das nationale Recht dies vorsieht, jedem gewerblichen Käufer auf Verlangen mitgeteilt werden. Ein Shop, der sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen verkauft, muss daher beide Regelungen berücksichtigen.

Die Zustimmung zu den AGB vor der Bestellung

Konforme AGB zu verfassen reicht nicht: Der Kunde muss sie außerdem zur Kenntnis nehmen und vor der Bestätigung seiner Bestellung akzeptieren können. In der Praxis beruht dies auf zwei sich ergänzenden Mechanismen.

  • Ein eigenes Ankreuzkästchen. Der Kunde kreuzt ein Kästchen an, mit dem er erklärt, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben, mit einem Link, der tatsächlich den Zugriff darauf ermöglicht. Dieses Kästchen darf nicht vorangekreuzt sein.
  • Der Doppelklick. Der Kunde bestätigt seine Bestellung, nachdem er die Zusammenfassung gesehen hat (Produkte, Gesamtpreis): Ein erster Klick bestätigt den Warenkorb, ein zweiter bestätigt die Bestellung und verpflichtet zur Zahlung.

Ohne diese vorherige und ausdrückliche Zustimmung können Ihre AGB Ihnen gegenüber unwirksam sein: Im Streitfall können Sie sich gegenüber dem Kunden nicht darauf berufen.

Das Risiko bei Verstößen

Das Fehlen oder die Unrichtigkeit der von der e-Commerce-Richtlinie vorgesehenen Impressumsangaben sowie das Fehlen von Informationen in den AGB können geahndet werden - in Deutschland vor allem zivilrechtlich (Abmahnung durch Verbraucherverbände oder Wettbewerber), in Österreich durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Über die Sanktion hinaus setzen unvollständige Rechtsseiten oder nicht akzeptierte AGB Sie Streitigkeiten und Klauseln aus, die Ihren Kunden gegenüber unwirksam sind. Die Inkonformitätsbeseitigung Ihres Impressums und Ihrer AGB ist daher vor allem eine vorbeugende Maßnahme.

Eine in Ihre AGB zu integrierende Pflicht

Ihre AGB müssen das Widerrufsrecht … und seinen Button erwähnen

Zu den Informationen, die Ihre AGB enthalten müssen, gehört das Widerrufsrecht. Seit dem 19. Juni 2026 muss jeder Shop, der in den 27 EU-Mitgliedstaaten an Privatpersonen verkauft, außerdem einen konformen Widerrufsbutton anbieten (Richtlinie (EU) 2023/2673; in Deutschland § 356a BGB, in Österreich § 11 FAGG). BackToMe ist der Einstiegspunkt, um Sie rechtskonform zu machen: ein konformer Widerrufsbutton, mit Empfangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger und beweiskräftiger Archivierung.

Den vollständigen Leitfaden zum Widerrufsbutton lesen

Diese Seite liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für den genauen und aktuellen Wortlaut der zitierten Bestimmungen (die e-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG, die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU) beziehen Sie sich bitte auf EUR-Lex.