Wenn Sie Reisen, Flugtickets, Hotelübernachtungen oder Mietwagen online verkaufen, stellt sich schnell die Frage: Dieser seit dem 19. Juni 2026 verpflichtende Widerrufsbutton, betrifft er Sie? Gute Nachricht vorweg: In den meisten Fällen eröffnet eine datierte Leistung kein Widerrufsrecht. Aber nicht alles, was Sie drumherum verkaufen, wird gleich behandelt. Sehen wir uns genau an, wo Sie sicher sind und wo nicht.
Die datierte Leistung entzieht sich dem Widerruf
Das schreibt das Gesetz selbst. Diese Ausnahme ist in allen 27 EU-Staaten durch die Richtlinie 2011/83/EU harmonisiert: Ihr Artikel 16 Buchstabe l nimmt Leistungen „der Beherbergung außerhalb des Wohnbereichs, der Güterbeförderung, der Kraftfahrzeugvermietung, der Bewirtung oder von Freizeitaktivitäten“ vom Widerrufsrecht aus, sofern der Vertrag einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum der Erbringung vorsieht - in Deutschland umgesetzt im Widerrufsrecht (§ 355 BGB), in Österreich über § 11 FAGG. Die Personenbeförderung ist ohnehin bereits vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen (Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe k); für Flüge gelten zusätzlich die Fluggastrechte der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, für Pauschalreisen die Pauschalreise-Richtlinie (EU) 2015/2302.
Konkret: ein Flug am 14. März, ein Hotelzimmer für das kommende Wochenende, ein Mietwagen vom 1. bis 8. August, ein für Samstagabend reservierter Tisch. Das sind datierte Leistungen. Ihr Kunde hat keine vierzehn Tage, um „ohne Grund“ zu stornieren und seine Erstattung im Rahmen des Widerrufs zu verlangen.
Die Logik ist einfach: Ein in letzter Minute unverkauftes Zimmer oder ein unverkaufter Flugsitz ist ein reiner Verlust, unmöglich wie ein zurückgeschicktes Paket wieder ins Regal zu stellen. Der Gesetzgeber hat das berücksichtigt.
Die Ausnahme gilt nur für das, was datiert ist
Vorsicht, diese gute Nachricht nicht überzuinterpretieren. Die Befreiung knüpft an einen genauen Punkt an: das Datum. Sobald das, was Sie verkaufen, nicht an ein bestimmtes Datum gebunden ist, kehrt das vierzehntägige Widerrufsrecht zurück, und der Button wird wieder verpflichtend.
Drei Fälle kommen häufig vor. Der erste sind Gutscheine und „offene“ Erlebnisboxen, die mehrere Monate ohne festes Datum gültig sind: Hier gibt es keine datierte Leistung, also ist der Widerruf möglich. Der zweite sind undatierte Leistungen, zum Beispiel ein Guthaben an Übernachtungen, das man nach Belieben nutzen kann. Der dritte sind die nebenbei auf Ihrer Website verkauften Waren: Gepäck, Zubehör, Reiseführer, Merchandising-Produkte. Das sind gewöhnliche Waren, die dem Widerruf unterliegen wie in jedem anderen Online-Shop.
Die klassische Falle ist der Schluss „Ich mache Reisen, also bin ich nicht betroffen“. Es genügt ein einziger nicht befreiter Verkauf, ein Gutschein oder ein Zubehör, damit der Button verpflichtend wird, und er muss dann auf allen Ihren Seiten sichtbar sein, nicht nur im Bestellprozess der Merchandising-Produkte.
Auch befreit müssen Sie den Kunden unterrichten
Befreit zu sein bedeutet nicht, nichts tun zu müssen. Wenn das Widerrufsrecht nicht gilt, verlangt das Gesetz dennoch, den Käufer davon zu unterrichten, bevor er seinen Kauf bestätigt. Das ergibt sich aus der vorvertraglichen Informationspflicht der Richtlinie 2011/83/EU (Artikel 6). In der Praxis genügt ein klarer Hinweis im Moment der Zahlung, etwa „Datierte Leistung: kein Widerrufsrecht“. Dies nicht zu sagen bedeutet, sich einer Sanktion auszusetzen, obwohl die Befreiung tatsächlich besteht, was schade wäre.
Achten Sie auch darauf, Widerruf und Stornierungsbedingungen nicht zu verwechseln. Ihre Geschäftsbedingungen (kostenlose Stornierung bis T-2, Gebühren darüber hinaus) sind eine Politik, die Sie frei wählen. Der Widerruf hingegen ist ein gesetzliches Recht, wenn er anwendbar ist. Das sind zwei verschiedene Dinge, die man in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vermischen sollte.
Was ich einer Reise-Website rate
Wenn Sie ausschließlich datierte Leistungen verkaufen, setzen Sie den Hinweis auf die Nichtanwendbarkeit an die Kasse, und Sie sind in Ordnung. Wenn Sie auch undatierte Gutscheine oder Produkte nebenbei verkaufen, versuchen Sie nicht, verkaufsweise auf dem Seil zu tanzen: Setzen Sie den Button dauerhaft. Er stört Ihre Verkäufe datierter Leistungen in keiner Weise und deckt den Rest automatisch ab. Das ist einfacher und sicherer.
Zur Vertiefung siehe unsere dem Sektor gewidmete Seite Reise, Beförderung und Beherbergung, die Einzelheiten der Ausnahmen vom Widerrufsrecht, den verwandten Fall des Ticketings und Eventwesens, und um Ihre Situation in zwei Minuten zu prüfen, die Diagnose „Bin ich betroffen“.
Gründer von BackToMe
Art. L.221-21 · 19. Juni 2026
Bereit, die Widerrufsfunktion zu installieren?
Installieren Sie den Widerrufsbutton in fünf Minuten auf Ihrer Website. 7 Tage kostenlos testen: 0 € heute, 30 Tage Geld-zurück-Garantie.
Kostenlosen Test starten →