E-Commerce-Konformität
Die Konformität des Onlinehändlers: alle Ihre B2C-Pflichten
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Sie verkaufen online an Privatpersonen ? Diese Seite sagt Ihnen klar, alles was das Gesetz von Ihnen verlangt. Der Onlinehändler, der an Privatpersonen verkauft, vereint mehrere Pflichten aus dem europäischen Verbraucherrecht (und dem Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs). Hier ist die Übersicht: zu jeder Pflicht eine klare Zusammenfassung und ein dedizierter Leitfaden, um tiefer einzusteigen. Beginnen Sie, wo Sie möchten, doch der Widerrufsbutton ist eine europäische Pflicht (Richtlinie (EU) 2023/2673), anwendbar seit dem 19. Juni 2026, das ist oft der beste Ausgangspunkt.
Ihre Pflichten, eine nach der anderen
Widerrufsrecht & Widerrufsbutton
RL 2011/83/EU · RL (EU) 2023/2673
Beim Fernabsatz an Privatpersonen hat der Verbraucher 14 Tage Zeit, um ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Richtlinie 2011/83/EU). Seit dem 19. Juni 2026 ist ein Online-Widerrufsbutton verpflichtend (europäische Pflicht, Richtlinie (EU) 2023/2673): Ihre Website muss die Ausübung dieses Rechts mit wenigen Klicks ermöglichen.
Gesetzliche Gewährleistung
EU-weit harmonisiert
Der Verkäufer haftet für Mängel einer Ware während 2 Jahren ab der Lieferung (EU-weit harmonisiert). Zudem müssen Sie den Verbraucher in Ihren AGB über die Gewährleistungen informieren.
Vorvertragliche Information
Richtlinie 2011/83/EU
Vor der Bestellung müssen Sie dem Verbraucher die wesentlichen Eigenschaften, den Preis, Ihre Identität, das Widerrufsrecht, die Gewährleistungen, die Schlichtung usw. (Richtlinie 2011/83/EU) klar und bevor der Käufer gebunden ist mitteilen.
Verbraucherschlichtung
EU-Verbraucherschlichtung
Jeder Unternehmer, der an Privatpersonen verkauft, muss dem Verbraucher einen kostenlosen Zugang zu einer außergerichtlichen Verbraucherschlichtung ermöglichen und deren Kontaktdaten mitteilen (EU-weit vorgesehene AS-Stelle), insbesondere in den AGB und den Angaben der Website.
Impressum & AGB
Anbieterkennzeichnung
Ihre Website muss ein verpflichtendes Impressum (gesetzliche Anbieterkennzeichnung) und Allgemeine Geschäftsbedingungen anzeigen, die die gesetzlichen Informationen des Fernabsatzes aufgreifen (Widerruf, Gewährleistungen, Schlichtung, Preis, Lieferung…).
Und der Datenschutz (DSGVO)? Sobald Sie personenbezogene Daten erheben (Kundenkonten, Bestellungen, Newsletter…), unterliegen Sie auch der Datenschutz-Grundverordnung: Information der Personen, Rechtsgrundlage, Sicherheit und Verwaltung der Rechte. Es handelt sich um eine übergreifende Pflicht, getrennt vom Verbraucherrecht, die zu den oben aufgeführten hinzukommt.
Wo anfangen?
BackToMe, der einfache Weg, um regelkonform zu sein
All diese Pflichten mögen zahlreich erscheinen. Am einfachsten ist es, mit der jüngsten und konkretesten zu beginnen: dem Widerrufsbutton, verpflichtend seit dem 19. Juni 2026 (europäische Pflicht, Richtlinie (EU) 2023/2673). BackToMe stellt Ihnen einen konformen Widerrufsbutton bereit (mit Empfangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger und einer zeitgestempelten Archivierung mit Beweiswert, frei durch das Gericht gewürdigt) und gibt Ihnen die Übersicht über den Rest Ihrer Konformität.
Mehr erfahren
Der Leitfaden zum Widerrufsbutton
Die EU-Pflicht, seit dem 19. Juni 2026
Gesetzliche Gewährleistung
2 Jahre Haftung und die Information in Ihren AGB
Vorvertragliche Information
Was Sie vor der Bestellung anzeigen müssen
Verbraucherschlichtung
Der kostenlose Rückgriff, den Sie dem Verbraucher anbieten müssen
Impressum & AGB
Die verpflichtenden Angaben Ihres Shops
Bin ich betroffen?
Prüfen Sie im Handumdrehen, ob der Button Sie betrifft
Diese Seite liefert eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für den genauen und aktuellen Wortlaut der zitierten europäischen Bestimmungen (Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU, Richtlinie (EU) 2023/2673 zum Widerrufsbutton) ziehen Sie EUR-Lex heran. Die konkrete nationale Umsetzung und Durchsetzung richtet sich nach dem jeweils anwendbaren Recht.