Widerrufsrecht
Auch: Widerruf, widerrufen, Produktrückgabe
Das Widerrufsrecht erlaubt einem Verbraucher, einen Fernabsatzkauf innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Begründung und ohne Vertragsstrafe rückgängig zu machen. Es gilt für im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, mit Ausnahme der in Artikel 16 der Richtlinie 2011/83/EU aufgeführten Fälle.
Das Widerrufsrecht ist ein zwingendes Recht, europaweit harmonisiert durch die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU (Art. 9 bis 16) und in Deutschland im BGB (§ 355) sowie in Österreich im FAGG umgesetzt. Es erlaubt jeder natürlichen Person, die zu nicht beruflichen Zwecken handelt („Verbraucher“), von ihrer Kaufentscheidung zurückzutreten, ohne ihren Antrag begründen oder andere Kosten als die unmittelbaren Rücksendekosten (Art. 14 der Richtlinie 2011/83/EU) tragen zu müssen. Die Frist beträgt 14 Kalendertage und beginnt bei Waren mit der physischen Lieferung (oder der letzten Ware bei mehreren Lieferungen) und bei Dienstleistungen mit dem Vertragsschluss. Seit dem 19. Juni 2026 verpflichtet die Richtlinie (EU) 2023/2673 die Unternehmer in den 27 EU-Mitgliedstaaten, eine dauerhaft verfügbare digitale Widerrufsfunktion anzubieten; in Deutschland regelt dies § 356a BGB mit der Bezeichnung „Vertrag widerrufen“ (in Österreich § 11 FAGG). Fehlt eine ordnungsgemäße vorvertragliche Information, verlängert sich die Frist automatisch auf 12 Monate und 14 Tage (Art. 10 der Richtlinie 2011/83/EU). Der Unternehmer hat anschließend 14 Tage ab Eingang des Antrags Zeit, um den Verbraucher über dasselbe Zahlungsmittel zu erstatten (Art. 13 der Richtlinie 2011/83/EU), außer bei Waren: Er kann die Erstattung zurückhalten, bis er die Ware zurückerhalten oder einen Nachweis über deren Versand erhalten hat.
Quellen