Aller au contenu principal

Blog · Konformität

Konformitätim BackToMe Blog.

Rechtsnews, Dekret-Analysen, praktische Leitfäden und Erfahrungsberichte, um die seit dem 19. Juni 2026 geltende Pflicht zum Widerrufsbutton zu meistern. Geschrieben von Anis Mokadym, Gründer von BackToMe.

5 Artikel

Konformität·17. Juli 2026·3 Min.

Kleinstunternehmen und Widerrufsbutton: keine Befreiung

Viele Kleinstunternehmer und kleine Werkstätten hoffen auf eine Nachsicht für kleine Strukturen. Das EU-Verbraucherrecht sieht keine vor: Die Pflicht zum Widerrufsbutton (Richtlinie (EU) 2023/2673; in Deutschland § 356a BGB, in Österreich § 11 FAGG) gilt ohne Schwelle bei Umsatz oder Bestellzahl. Hier ist, was das konkret bedeutet, wenn man in kleinem Umfang verkauft.

Anis MokadymVon Anis MokadymLesen
Konformität·30. Juni 2026·4 Min.

Wie lange muss man einen Widerrufsnachweis aufbewahren?

Eine Widerrufsanfrage lässt sich beweisen, aber wie lange muss man diesen Nachweis aufbewahren? Die Antwort hängt an der Verjährungsfrist und der Beweiskraft, im Spannungsverhältnis zur Datenminimierung der DSGVO. Was aufzubewahren ist und wie lange.

Anis MokadymVon Anis MokadymLesen
Konformität·30. Juni 2026·4 Min.

Widerrufsbutton: 7 Punkte zur Prüfung der Konformität

Einen Button zu installieren genügt nicht: Er muss auch die gesetzlichen Anforderungen erfüllen (dauerhafte Sichtbarkeit, Kostenfreiheit, eindeutige Beschriftung, Empfangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger). Die Checkliste, um Ihren eigenen Button in fünf Minuten zu prüfen.

Anis MokadymVon Anis MokadymLesen
Konformität·19. Juni 2026·3 Min.

DSGVO und Widerruf: Was tun mit den Formulardaten?

Der Widerrufsbutton erhebt personenbezogene Daten: Name, E-Mail, Bestellnummer, Zeitstempel. Welche Rechtsgrundlage, welche Daten erheben, wie lange aufbewahren, wie die Archivierung des Nachweises mit dem Recht auf Löschung vereinbaren. Der DSGVO-Punkt, den viele vergessen.

Anis MokadymVon Anis MokadymLesen
Konformität·11. Juni 2026·6 Min.

Widerrufsbestätigung: warum der Bildschirm nicht genügt

Das Dekret verlangt, den Widerruf auf einem „dauerhaften Datenträger“ zu bestätigen. Eine am Bildschirm angezeigte Meldung „Ihre Anfrage wurde erfolgreich gesendet“ ist keiner. Was der Begriff des dauerhaften Datenträgers wirklich umfasst, was die europäische Rechtsprechung zur E-Mail sagt, und welchen Nachweis Sie erbringen können müssen.

Anis MokadymVon Anis MokadymLesen