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Konformität
im BackToMe Blog.
Rechtsnews, Dekret-Analysen, praktische Leitfäden und Erfahrungsberichte, um die seit dem 19. Juni 2026 geltende Pflicht zum Widerrufsbutton zu meistern. Geschrieben von Anis Mokadym, Gründer von BackToMe.
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Kleinstunternehmen und Widerrufsbutton: keine Befreiung
Viele Kleinstunternehmer und kleine Werkstätten hoffen auf eine Nachsicht für kleine Strukturen. Das EU-Verbraucherrecht sieht keine vor: Die Pflicht zum Widerrufsbutton (Richtlinie (EU) 2023/2673; in Deutschland § 356a BGB, in Österreich § 11 FAGG) gilt ohne Schwelle bei Umsatz oder Bestellzahl. Hier ist, was das konkret bedeutet, wenn man in kleinem Umfang verkauft.
Wie lange muss man einen Widerrufsnachweis aufbewahren?
Eine Widerrufsanfrage lässt sich beweisen, aber wie lange muss man diesen Nachweis aufbewahren? Die Antwort hängt an der Verjährungsfrist und der Beweiskraft, im Spannungsverhältnis zur Datenminimierung der DSGVO. Was aufzubewahren ist und wie lange.
Widerrufsbutton: 7 Punkte zur Prüfung der Konformität
Einen Button zu installieren genügt nicht: Er muss auch die gesetzlichen Anforderungen erfüllen (dauerhafte Sichtbarkeit, Kostenfreiheit, eindeutige Beschriftung, Empfangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger). Die Checkliste, um Ihren eigenen Button in fünf Minuten zu prüfen.
DSGVO und Widerruf: Was tun mit den Formulardaten?
Der Widerrufsbutton erhebt personenbezogene Daten: Name, E-Mail, Bestellnummer, Zeitstempel. Welche Rechtsgrundlage, welche Daten erheben, wie lange aufbewahren, wie die Archivierung des Nachweises mit dem Recht auf Löschung vereinbaren. Der DSGVO-Punkt, den viele vergessen.
Widerrufsbestätigung: warum der Bildschirm nicht genügt
Das Dekret verlangt, den Widerruf auf einem „dauerhaften Datenträger“ zu bestätigen. Eine am Bildschirm angezeigte Meldung „Ihre Anfrage wurde erfolgreich gesendet“ ist keiner. Was der Begriff des dauerhaften Datenträgers wirklich umfasst, was die europäische Rechtsprechung zur E-Mail sagt, und welchen Nachweis Sie erbringen können müssen.