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Konformität30. Juni 2026·4 Min. Lesezeit

Widerrufsbutton: 7 Punkte zur Prüfung der Konformität

Einen Button zu installieren genügt nicht: Er muss auch die gesetzlichen Anforderungen erfüllen (dauerhafte Sichtbarkeit, Kostenfreiheit, eindeutige Beschriftung, Empfangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger). Die Checkliste, um Ihren eigenen Button in fünf Minuten zu prüfen.

Anis Mokadym

Anis Mokadym

Gründer von BackToMe

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Sie haben einen Widerrufsbutton installiert. Gute Nachricht, doch die eigentliche Frage liegt woanders: Ist er konform? Ein Button, der nur bei der Bestellung erscheint, der auf eine E-Mail verweist oder der keine Empfangsbestätigung versendet, erfüllt die Pflicht nicht, auch wenn er existiert. Die gesetzlichen Vorgaben legen präzise Anforderungen fest. Hier sind die 7 Punkte, die Sie auf Ihrer eigenen Website in fünf Minuten prüfen sollten.

Zusammengefasst

Ein konformer Widerrufsbutton ist eine dedizierte Funktion, dauerhaft sichtbar, kostenlos, mit eindeutiger Beschriftung, die die Anfrage ohne Hindernis entgegennimmt und eine Empfangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger auslöst. Diese Anforderungen ergeben sich aus der Richtlinie (EU) 2023/2673 und ihren nationalen Umsetzungen (in Deutschland § 356a BGB, in Österreich § 11 FAGG). Fehlt auch nur ein einziger Punkt, ist das Verfahren nicht konform; wir erläutern das im Detail in die konkreten Anforderungen an den Button.

1. Der Button ist dauerhaft sichtbar

Der Button muss jederzeit zugänglich sein, nicht nur während des Bestellprozesses und nicht nur angemeldeten Kunden vorbehalten. In der Praxis ist er auf der gesamten Website vorhanden (oft im Fußbereich oder über ein schwebendes Element) und bleibt bedingungslos erreichbar. Ein Link, der erst nach der Anmeldung in einem Kundenbereich erscheint, scheitert an diesem Punkt.

2. Seine Beschriftung ist klar und eindeutig

Die Bezeichnung muss sagen, was sie bewirkt. „Vom Vertrag zurücktreten“, „Widerrufen“, „Mein Widerrufsrecht ausüben“: Das ist glasklar. Eine in einem Hilfemenü versteckte oder in internen Fachjargon umbenannte Beschriftung erfüllt die Anforderung der Klarheit nicht. Der Verbraucher muss ohne Mühe verstehen, wo er zum Widerruf klicken muss.

3. Er ist kostenlos und ohne Hindernis

Die Ausübung des Rechts muss kostenlos und ohne Hemmnis sein: kein zwingend anzulegendes Konto, keine kostenpflichtige Nummer, kein überflüssiges Feld, das abschreckt. Die Anfrage muss einfach eingereicht werden können. Alles, was eine unnötige Reibung hinzufügt, schwächt die Konformität.

Die Falle des Kontaktformulars

Auf ein allgemeines Kontaktformular oder eine E-Mail-Adresse zu verweisen, genügt seit dem 19. Juni 2026 nicht mehr. Der Text schreibt eine dedizierte Funktion für den Widerruf vor, getrennt vom Kundenservice. Genau das hat sich geändert. Wenn Ihr „Button“ ein Mailto ist, sind Sie nicht abgedeckt.

4. Die Anfrage wird ordnungsgemäß empfangen und zentral erfasst

Sobald der Button geklickt und die Anfrage gesendet ist, wo kommt sie an? Wenn sie in einem geteilten Postfach verloren geht, können Sie sie weder fristgerecht bearbeiten noch beweisen, dass Sie sie erhalten haben. Eine konforme Anfrage landet an einem identifizierten, datierten, nachverfolgten Ort. Das ist auch, was Ihnen erlaubt, die Erstattungsfrist einzuhalten: siehe die Erstattungsfrist von 14 Tagen.

5. Eine Empfangsbestätigung geht automatisch hinaus

Der Verbraucher muss die Bestätigung seiner Anfrage auf einem dauerhaften Datenträger erhalten, typischerweise eine E-Mail, die er aufbewahren kann. Diese Bestätigung ist nicht optional: Sie hält das Datum der Anfrage fest und stellt ein Beweisstück dar. Warum, erläutern wir in Empfangsbestätigung und dauerhafter Datenträger.

6. Die Anfrage wird mit einem integren Nachweis archiviert

Über die an den Kunden gesendete Bestätigung hinaus müssen Sie später beweisen können, dass eine Anfrage tatsächlich zu einem bestimmten Datum eingegangen und nicht verändert worden ist. Eine mit Zeitstempel versehene, durch einen Fingerabdruck versiegelte Archivierung macht diesen Unterschied zwischen einer bloßen Historie und einem beweiskräftigen Nachweis. Die Mechanik wird in der beweiskräftige Widerrufsnachweis erklärt.

7. Der Button „fällt“ nicht im Stillen aus

Letzter, oft vergessener Punkt: Ein Button kann nach einer Theme-Aktualisierung, einem Plugin-Konflikt oder einer Cache-Leerung verschwinden. Erscheint er nicht mehr, sind Sie erneut nicht konform, ohne es zu wissen. Eine Überwachung, die Sie warnt, falls der Button nicht mehr erkannt wird, verhindert diese stille Konformitätslücke.

Die Checkliste

  1. Sichtbar dauerhaft, ohne vorherige Anmeldung.
  2. Beschriftung klar und eindeutig.
  3. Kostenlos und ohne unnötige Reibung.
  4. Anfrage empfangen und zentral erfasst, nicht im Postfach verloren.
  5. Empfangsbestätigung automatisch auf dauerhaftem Datenträger.
  6. Archivierung mit Zeitstempel und Beweiskraft.
  7. Überwachung: Warnung, falls der Button verschwindet.

Ein Zweifel an nur einem dieser Punkte?

Wenn Sie bei einem der sieben „nein“ ankreuzen, ist Ihr Verfahren nicht vollständig konform. Prüfen Sie zunächst Ihre Gesamtsituation: Bin ich betroffen?, und stützen Sie sich dann auf den vollständigen Leitfaden zum Widerrufsbutton, um das Fehlende zu ergänzen.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für den genauen Wortlaut ziehen Sie die Richtlinie (EU) 2023/2673 auf EUR-Lex und deren nationale Umsetzung heran.

Anis Mokadym

Anis Mokadym

Gründer von BackToMe

Art. L.221-21 · 19. Juni 2026

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