Wenn Ihre rechtlichen Hinweise oder Ihre AGB vor einigen Jahren verfasst wurden, enthalten sie wahrscheinlich einen Link zur europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) der Europäischen Kommission. Dieser Link funktioniert nicht mehr: Die Kommission hat diese Plattform 2025 eingestellt. Viele Händler haben es noch nicht bemerkt und zeigen weiterhin einen toten Link in ihrer Fußzeile.
Das ist nicht dramatisch, aber es ist die Gelegenheit, einen Konformitätspunkt neu aufzurollen, den die meisten E-Händler verwechseln: die europäische Plattform und Ihre Verbraucherschlichtung. Beide sind verschieden, und nur eine der beiden ist noch eine Pflicht.
Was verschwunden ist, was bleibt
Die OS-Plattform war ein Online-Dienst der Europäischen Kommission, der einen Verbraucher aus einem EU-Land zu einem Mediationssystem leiten sollte. Onlineverkaufsseiten mussten deren Link anzeigen. Da diese Plattform nicht mehr in Betrieb ist, entfällt die Pflicht, deren Link anzuzeigen: Ein Link zu einem geschlossenen Dienst ergibt keinen Sinn mehr, und ihn beizubehalten macht einen schlechten Eindruck von Ihrer Website.
Jetzt zu erledigen
Entfernen Sie aus Ihrer Fußzeile, Ihren rechtlichen Hinweisen und Ihren AGB jeden Link zur europäischen OS-Plattform (oft in der Form „ec.europa.eu/consumers/odr“ oder „Online-Streitbeilegung“ dargestellt). Prüfen Sie zugleich, dass die Kontaktdaten Ihres Verbrauchermediators tatsächlich vorhanden sind.
Was sich nicht ändert, ist Ihre Informationspflicht zur Verbraucherschlichtung: Nach der EU-Richtlinie über die alternative Streitbeilegung (Richtlinie 2013/11/EU) haben Verbraucher Zugang zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung. In Deutschland verlangt das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), dass Sie Ihre Kunden auf Ihrer Website und in Ihren AGB klar und verständlich darüber informieren, ob Sie an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen, und im Fall der Teilnahme die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle (etwa die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle) mit Anschrift und Website benennen. Diese Pflicht bestand vor der europäischen Plattform, und sie besteht auch danach fort.
Der klassische Fehler: glauben, die Plattform „gelte“ als Mediator
Die OS-Plattform hat nie Ihre eigene Informationspflicht zur Verbraucherschlichtung ersetzt. Sie war ein bloßer europäischer Einstiegspunkt. Wenn Sie nur einen Link zu dieser Plattform hatten, ohne die nach dem VSBG erforderlichen Angaben zur Schlichtung, waren Sie schon nicht ganz regelkonform, und heute sind Sie es noch weniger.
Wir erläutern die vollständige Pflicht (wer betroffen ist, was anzuzeigen ist, wie eine Mediation abläuft) auf unserer eigenen Seite: Verbraucherschlichtung.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Rechtsseiten durchzugehen
Einen toten Link zu aktualisieren, ist die Gelegenheit, die Gesamtheit Ihrer rechtlichen Hinweise und Ihrer AGB zu prüfen, die schnell veralten: Identität des Betreibers, Hoster, vorvertragliche Informationen, gesetzliche Garantien, Mediator… und, seit dem 19. Juni 2026, der verpflichtende Widerrufsbutton. Wir haben die vollständige Liste der Rechtsseiten eines konformen Shops hier erstellt: rechtliche Hinweise und AGB im E-Commerce.
Die richtige Reihenfolge der Prioritäten
Der tote OS-Link ist nur ein kosmetisches Detail. Die wahre Priorität Mitte 2026 ist der Widerrufsbutton, in Kraft seit dem 19. Juni 2026 und in der gesamten EU verpflichtend (Richtlinie (EU) 2023/2673). Wenn Ihre Website noch keinen hat, fangen Sie damit an: Bin ich betroffen?
Klar gesagt: Löschen Sie den Link zur geschlossenen europäischen Plattform, behalten (oder ergänzen) Sie Ihren Verbrauchermediator und behandeln Sie vorrangig den Widerrufsbutton. Drei Minuten Aufräumen in Ihren Rechtsseiten, und Ihr Shop startet wieder auf sauberer Basis.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für den genauen Wortlaut ziehen Sie die einschlägigen nationalen Vorschriften und die ADR-Richtlinie (Richtlinie 2013/11/EU) heran.
Gründer von BackToMe
Art. L.221-21 · 19. Juni 2026
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