EU-Recht · Richtlinie 2011/83/EU (Art. 14)
Die Pflichten des Verbrauchers (Rücksendung der Waren)
EU-weit harmonisiert durch Richtlinie 2011/83/EU (Art. 14). In Frankreich umgesetzt als Artikel L.221-23 des Code de la consommation - hier als ein nationales Beispiel unter 27.
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EU-weit regelt Artikel 14 der Richtlinie 2011/83/EU die Rücksendung: Der Verbraucher sendet die Waren innerhalb von 14 Tagen nach seinem Widerruf zurück und trägt nur die unmittelbaren Rücksendekosten, es sei denn, der Unternehmer hat versäumt, ihn darüber zu informieren, dann gehen sie zulasten des Händlers. Jeder Mitgliedstaat setzt dies um: in Deutschland im Rahmen des Widerrufsrechts (§ 355 BGB), in Österreich nach § 11 FAGG; in Frankreich etwa Artikel L.221-23.
Was Artikel L.221-23 besagt
Der Verbraucher sendet die Waren spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach der Mitteilung seiner Widerrufsentscheidung an den Unternehmer zurück oder gibt sie zurück, es sei denn, der Unternehmer bietet an, die Waren selbst abzuholen. Der Verbraucher trägt nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, es sei denn, der Unternehmer erklärt sich bereit, diese zu übernehmen, oder er hat versäumt, den Verbraucher darüber zu informieren, dass diese Kosten zu seinen Lasten gehen. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal per Post zurückgesandt werden können, informiert der Unternehmer den Verbraucher über die Rücksendekosten.
Primärquelle ist das EU-Recht (Richtlinie 2011/83/EU (Art. 14)), in allen 27 Mitgliedstaaten harmonisiert: EUR-Lex. Der obige Wortlaut gibt die französische Umsetzung wieder: Artikel L.221-23, französische Umsetzung (Légifrance)
Verständlich erklärt
Diese Regel ist EU-weit harmonisiert (Artikel 14 der Richtlinie 2011/83/EU). Sobald der Widerruf mitgeteilt ist, hat der Verbraucher 14 Tage Zeit, um das Produkt zurückzusenden. Dies ist das Gegenstück auf Kundenseite zur Erstattungsfrist, die dem Händler obliegt (Art. 13 der Richtlinie; in Frankreich Artikel L.221-24).
Die Rücksendekosten gehen grundsätzlich zulasten des Verbrauchers, aber nur, wenn der Händler ihn vor dem Kauf klar darüber informiert hat. Fehlt diese Information, zahlt der Unternehmer die Rücksendung.
Bei sperrigen Waren (Möbel, Haushaltsgeräte), die nicht per Post versandt werden, muss der Händler vor dem Kauf eine Schätzung der Rücksendekosten angeben. Ohne diese Schätzung gehen die Kosten zu seinen Lasten.
Zum Merken
- Rücksendung der Ware innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf.
- Rücksendekosten nur zulasten des Verbrauchers, wenn er zuvor darüber informiert wurde.
- Sperrige Waren: Schätzung der Rücksendekosten vor dem Kauf anzugeben.
- Fehlt die Information, gehen die Rücksendekosten zulasten des Händlers.
Weiterführende Informationen
Diese Seite ist eine pädagogische Zusammenfassung und stellt keine Rechtsberatung dar. Für einen Kunden aus einem anderen EU-Land gilt dessen nationales Recht (Rom-I-Verordnung). Bei Zweifeln über Ihre Situation wenden Sie sich an eine Rechtsberaterin oder einen Rechtsberater. Maßgeblich sind die Referenztexte: EUR-Lex (Richtlinie 2011/83/EU (Art. 14)) und die französische Umsetzung auf Légifrance.