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Branche SaaS und B2C-Abonnements

Widerrufsbutton für an Privatpersonen verkauftes SaaS

Zuletzt aktualisiert am

Sie verkaufen eine Online-Software an Privatpersonen ? Sie sind betroffen. Eine im Abonnement an eine Privatperson verkaufte Software bleibt ein B2C-Fernabsatz, der der europäischen Pflicht zum Widerrufsbutton unterliegt (Richtlinie (EU) 2023/2673, in Kraft seit dem 19. Juni 2026 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten; in Deutschland § 356a BGB, in Österreich § 11 FAGG). Hier sind die SaaS-spezifischen Regeln: ausdrückliche Zustimmung, Verlängerung, kostenloser Testzeitraum, digitale Inhalte. Der richtige Reflex: schnell rechtskonform sein, ohne eine Erstattung über 12 Monate zu riskieren.

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Der Widerrufsbutton, mit einer Codezeile zum Einfügen in Ihre Anwendung hinzugefügt.

Die 14-Tage-Regel angewendet auf SaaS

Bei einem an eine Privatperson verkauften SaaS beginnt die 14-Tage-Frist mit dem Datum des Vertragsschlusses, nicht mit der physischen Lieferung einer Ware. Konkret ist das der Zeitpunkt, zu dem die Zahlung bestätigt und der Zugang zum Dienst freigeschaltet wird.

Während dieser 14 Tage kann der Verbraucher ohne Angabe von Gründen widerrufen und die vollständige Erstattung erhalten. Diese Regel gilt für Monatsraten ebenso wie für im Voraus bezahlte Jahrespläne. Bei einem Jahresplan für 240 € zzgl. MwSt, der zu Beginn des Zeitraums in Rechnung gestellt wird, begründet ein Widerruf am 10. Tag einen Anspruch auf Erstattung von 240 €, wobei die Nutzung während der 10 Tage nicht geschuldet ist.

Die Abbuchung der Zahlung löst die Frist aus, auch wenn der Dienst technisch noch nicht aktiviert wurde. Ein Kunde, der am 1. abonniert und sich erst am 10. anmeldet, hat weiterhin vom 1. bis zum 15. Zeit, um zu widerrufen.

Die Ausnahme für digitale Inhalte (Art. 16 der Richtlinie 2011/83/EU)

Klar gesagt : Wenn Ihr SaaS bereits mit der Anmeldung startet, können Sie das Widerrufsrecht entfallen lassen, aber nur unter strengen Bedingungen. Die Ausnahme in Art. 16 Buchst. m der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU betrifft digitale Inhalte, die auf einem nicht körperlichen Datenträger bereitgestellt werden und deren Ausführung nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat, der den Verlust seines Rechts anerkannt hat. Diese Ausnahme deckt SaaS ab, die bei der Aktivierung sofort starten.

Um diese Ausnahme zu aktivieren, müssen zwei kumulative Bedingungen erfüllt sein:

Bedingung 1

Ausdrückliche Zustimmung zum Start

Der Verbraucher willigt ausdrücklich in den Start des Dienstes vor Ablauf der Frist ein. Ein eigenes Ankreuzkästchen *„Ich verlange den sofortigen Zugang zu meinem Abonnement"*.

Bedingung 2

Ausdrücklicher Verzicht auf das Recht

Der Verbraucher erkennt ausdrücklich an, dass er sein Widerrufsrecht verliert, indem er den sofortigen Zugang verlangt. Ein zweites eigenes Ankreuzkästchen.

Ein einziges Ankreuzkästchen, das beide bündelt (AGB + sofortiger Zugang + Anerkenntnis des Verlusts des Widerrufsrechts) wird von den Gerichten systematisch für unwirksam erklärt. Die Bedingungen müssen getrennt und unabhängig voneinander dokumentiert werden.

Häufige Praxisfälle im SaaS

Kostenloser Testzeitraum von 14 Tagen, dann Übergang in die kostenpflichtige Phase

Die 14-Tage-Frist beginnt mit dem Datum des Übergangs in die kostenpflichtige Phase, nicht mit der Anmeldung. Der Kunde hat dann 14 Tage Zeit, um von dem kostenpflichtigen Abonnement zurückzutreten. Gängige Praxis: eine E-Mail zum Zeitpunkt des Übergangs zu versenden, die an das Recht und den Standort des Buttons erinnert.

Unterjährig abgeschlossener Jahresplan

Die Frist beginnt mit dem Abschluss des Jahresvertrags. Wechselt der Kunde von einem Monatsplan zu einem Jahresplan, zählt das Datum des Wechsels. Der Widerruf bezieht sich auf den gesamten Jahresplan, nicht nur auf die Differenz zum bisherigen Monatsplan.

Automatische jährliche Verlängerung

Die Verlängerung zu identischen Bedingungen löst keine neue Widerrufsfrist aus. Der Kündigungsbutton (die gesetzlich vorgesehene elektronische Kündigungsmöglichkeit) übernimmt anschließend, um das Abonnement zu beenden. Diese Vorrichtung fällt in den Zuständigkeitsbereich Ihres Abrechnungsanbieters (Stripe Billing, Chargebee usw.), nicht von BackToMe: Der Kunde muss einfach kündigen können, getrennt vom Widerrufsbutton.

Angebotsmigration oder Tarifänderung

Ein vom Kunden gewünschter Tarifwechsel (Upgrade auf ein höherwertiges Angebot) eröffnet eine neue 14-Tage-Frist für den neu abgeschlossenen Teil. Eine vom Anbieter auferlegte Preiserhöhung begründet keine neue Frist, löst aber die Informationspflicht aus, damit der Kunde ablehnen oder kündigen kann.

Die klassische Falle beim SaaS

Viele SaaS-Anbieter gehen davon aus, dass der Online-Abschluss eines Kontos mit sofortigem Zugang das Widerrufsrecht automatisch entfallen lässt. Diese Überlegung ist falsch. Die Ausnahme nach Art. 16 der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU gilt nur bei ausdrücklicher Zustimmung und ausdrücklichem Anerkenntnis des Verlusts des Rechts, getrennt dokumentiert.

Ohne diese doppelte Formalität gilt die 14-Tage-Frist. Der Kunde kann Ihr SaaS also 14 Tage lang nutzen und die vollständige Erstattung ohne Angabe von Gründen erhalten. Die Nutzung während des Zeitraums steht Ihnen nicht zu.

Das kombinierte Risiko: Seit dem 19. Juni 2026 kumulieren Sie ohne Widerrufsbutton die zivilrechtliche Durchsetzung (in Deutschland gibt es keine einzelne Aufsichtsbehörde: Verbraucherverbände, Wettbewerber und Gerichte können abmahnen und klagen, bei großflächigen grenzüberschreitenden Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes über die EU-Omnibus-Richtlinie 2019/2161; in Österreich prüft die Bezirksverwaltungsbehörde) und die Verlängerung der Frist auf 12 Monate und 14 Tage. Für ein SaaS mit ohnehin hoher Abwanderungsrate summiert sich das wirtschaftliche Risiko schnell auf tausende erstattete Euro pro Monat.

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Der Widerrufsbutton ist seit dem 19. Juni 2026 eine europäische Pflicht (Richtlinie (EU) 2023/2673). BackToMe hinterlegt ihn, weist jede Anfrage nach und wendet das Recht jedes EU-Landes an. 7 Tage kostenlos testen, 0 € heute.