Ist der Widerrufsbutton bei mobilen Apps verpflichtend?
Sie betreiben eine mobile App, die an Privatpersonen in der EU verkauft ? Ja, der Widerrufsbutton ist dort verpflichtend, genau wie auf einer Website : Die Pflicht gilt für alle Online-Schnittstellen, iOS und Android eingeschlossen (Richtlinie (EU) 2023/2673, in den 27 EU-Mitgliedstaaten). Entscheidend ist, dass der Vertrag im Fernabsatz geschlossen wird, nicht die Technologie der Schnittstelle.
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Warum die mobile App keine Ausnahme ist
Die EU-Richtlinie 2023/2673 erfasst ausdrücklich „alle im Fernabsatz auf elektronischem Wege geschlossenen Verträge“, und die Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) harmonisiert das zugrunde liegende Widerrufsrecht in den 27 Mitgliedstaaten. Der Text unterscheidet nicht zwischen Website und App. Eine gegenteilige Lesart würde einen rechtsfreien Raum für den M-Commerce schaffen, der inzwischen einen wesentlichen Teil des E-Commerce ausmacht.
Die nationalen Umsetzungsvorschriften verlangen, dass der Button „jederzeit sichtbar und zugänglich sein muss, und zwar von allen Seiten aus, die es dem Nutzer ermöglichen, seine Bestellungen einzusehen oder zu ändern“. Für eine App bedeutet das : Startbildschirm, Produktseite, Warenkorb, Bestellhistorie, Nutzerprofil.
Drei Wege, ihn zu integrieren
- Die Seite direkt in der App : Ihre App zeigt die von BackToMe gehostete Button-Seite an, ohne dass der Kunde sie verlässt. Zu ändern ist nichts weiter als eine anzugebende Adresse. Ideal für hybride Apps (Cordova, Capacitor).
- Ein Link zum Browser : Der Button in der App öffnet die gehostete Seite in Safari oder Chrome. Mit allen Apps kompatibel, ohne zusätzliche Installation. Der Kunde verlässt die App kurz.
- Ein eigener, mit BackToMe verbundener Bildschirm : Um den Kunden in Ihrer App zu halten, verbinden Sie Ihren eigenen Bildschirm mit BackToMe (Übermittlung der Anfrage, Rücksendung der Empfangsbestätigung). Etwas mehr Arbeit, aber das reibungsloseste Erlebnis.
Sonderfall: Hybridverkäufe über Website und App
Wenn dasselbe Unternehmen über eine Website und über eine App verkauft, genügt eine einzige Vorrichtung, sofern sie von beiden Schnittstellen aus zugänglich ist. Gängige Praxis ist es, beide Schnittstellen auf dieselbe gehostete Seite zu verweisen. Die datierte Archivierung deckt dann beide Kanäle auf dieselbe Weise ab, was die Handhabung im Fall einer Beanstandung vereinfacht (Durchsetzung in Deutschland über Verbraucherverbände, Wettbewerber und Gerichte, in Österreich über die Bezirksverwaltungsbehörde).
Und die Apps der Marktplätze (Amazon, Zalando, Vinted)?
Die technische Pflicht zum Button trägt der Betreiber des Marktplatzes, nicht jeder einzelne Drittanbieter. Der Drittanbieter bleibt hingegen für die tatsächliche Bearbeitung des Widerrufs verantwortlich (Erstattung innerhalb von 14 Tagen). Bei „klassischen“ Handels-Apps (einzelner Händler) obliegt die technische und rechtliche Verantwortung dem Anbieter der App.
Den Button in fünf Minuten in Ihre App integrieren
Seite in der App, Link zum Browser oder eigener Bildschirm : BackToMe stellt die gehostete Seite und die Dokumentation der drei Integrationsarten bereit. Kompatibel mit iOS, Android, hybriden Frameworks (React Native, Flutter, Cordova, Capacitor).
Integrationsleitfäden ansehen