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Marktplatz: wer installiert den Button, die Plattform oder der Drittanbieter?

Sie verkaufen auf einem Marktplatz (Amazon, Cdiscount, Vinted Pro, Etsy) ? Klar gesagt : Die Plattform installiert den Button, aber Sie bearbeiten die Anfrage. Der Betreiber des Marktplatzes trägt die technische Pflicht zum Button. Der Drittanbieter bleibt rechtlich für die tatsächliche Bearbeitung verantwortlich : Erstattung innerhalb von 14 Tagen, Archivierung, Empfangsbestätigung. Zwei getrennte, aber verbundene Verantwortungsebenen.

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Die Aufteilung der Verantwortung (Richtlinie (EU) 2023/2673; in Deutschland § 356a BGB, in Österreich § 11 FAGG)

Die europäische Button-Pflicht (Richtlinie (EU) 2023/2673; in Deutschland § 356a BGB, in Österreich § 11 FAGG) betrifft den « Unternehmer, der den Abschluss von Verträgen über eine Online-Schnittstelle anbietet ». Auf einem Marktplatz ist dieser Unternehmer rechtlich die Plattform (die die Schnittstelle betreibt). Die europäische Regelung verlangt, dass die Button-Funktion « dauerhaft sichtbar und zugänglich auf der Schnittstelle » sein muss, also zulasten des Betreibers dieser Schnittstelle.

Die Erstattungspflicht (Richtlinie 2011/83/EU) betrifft hingegen den Unternehmer, der die Ware übergibt, also den Drittanbieter im Fall eines Marktplatzes. Der Verkäufer bleibt daher für die tatsächliche Erstattung, die Einhaltung der 14-Tage-Frist und den gesetzlichen Verzugszuschlag im Verzugsfall verantwortlich.

Übersichtstabelle

Pflicht
Marktplatz
Drittanbieter
Technische Integration des Buttons
Ja
Nein
Dauerhaftigkeit des Buttons (alle Seiten)
Ja
Nein
Belastbare datierte Archivierung
Ja
Kopie empfohlen
Empfangsbestätigung (E-Mail an den Kunden)
Ja (Weiterleitung)
Oft zusätzlich versendet
Bearbeitung des Widerrufs
Nein
Ja
Erstattung innerhalb von 14 Tagen
Nein
Ja
Gesetzlicher Verzugszuschlag im Verzugsfall
Nein
Ja
Sanktion bei fehlendem Button
Ja (zivilrechtlich; bis 4 % Umsatz)
Nein (außer bei Mittäterschaft)

Sonderfall: Marktplatz + eigener Shop (Multi-Channel)

Ein Verkäufer, der gleichzeitig einen Shopify-Shop und ein Amazon-Marketplace-Konto betreibt, muss den Button auf beiden Kanälen gewährleisten. Auf dem Marktplatz übernimmt Amazon die technische Integration. Auf dem Shopify-Shop muss der Verkäufer einen konformen Button integrieren (die europäische Button-Pflicht, in Deutschland § 356a BGB, gilt für den Betreiber der Website). Gleiche Pflichten bei der Bearbeitung, ein Button auf jedem der beiden zu platzieren.

Was ist als Drittanbieter zu prüfen?

  • Der Marktplatz hat den Button tatsächlich integriert (auf den Produktseiten zu prüfen)
  • Die Widerrufe werden Ihnen in Echtzeit weitergeleitet (in Ihrem Verkäuferbereich oder per Benachrichtigung)
  • Ihr internes Verfahren hält die 14-Tage-Frist ein (Zähler ab der vom Marktplatz erhaltenen Benachrichtigung)
  • Ihre Verkäufer-AGB nennen das Verfahren und die Rücksendekosten

Bei Nichtkonformität des Marktplatzes kann sich der Drittanbieter nicht darauf berufen, um seiner Erstattungspflicht zu entgehen. Am besten dokumentieren Sie jede festgestellte Störung schriftlich (E-Mail an die Plattform).

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