Ein Kunde widerruft, Sie müssen ihn erstatten, und der Gedanke, ihm eine Gutschrift oder einen Gutschein anzubieten, statt das Geld zurückzugeben, geht vielen Händlern durch den Kopf. Das ist verständlich: Der Umsatz bleibt im Haus. Doch es ist verboten, und es ist genau die Art von Praxis, die sich gegen Sie wendet.
Sie müssen mit Geld erstatten, nicht mit Gutschrift
Bei einem Widerruf hat der Verbraucher Anspruch auf die Rückerstattung der gezahlten Beträge, in Geld. Sie dürfen ihm keine Gutschrift, keinen Gutschein und kein Guthaben im Shop aufzwingen. Die Gutschrift ist nur möglich, wenn der Kunde sie freiwillig annimmt; sie darf niemals die einzige Option sein, die Sie anbieten.
Die aufgezwungene Gutschrift ist eine missbräuchliche Praxis
„Widerruf = Gutschrift, keine Rückerstattung“ ist eine nicht konforme Klausel und Praxis. Der Verbraucher kann sein Geld verlangen, und die Weigerung setzt Sie einer Meldung und der Verlängerung der Widerrufsfrist aus.
Das richtige Zahlungsmittel: dasselbe wie beim Kauf
Die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU (Art. 13), in den 27 EU-Mitgliedstaaten harmonisiert, ist eindeutig: Sie erstatten unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, das der Kunde beim Kauf verwendet hat, es sei denn, der Kunde stimmt einem anderen Mittel ausdrücklich zu, und unter der Bedingung, dass diese Rückerstattung für ihn keine Kosten verursacht.
Konkret: mit Karte bezahlt, auf die Karte erstattet; per Überweisung bezahlt, per Überweisung erstattet. Sie dürfen nicht einseitig entscheiden, „per Überweisung zu erstatten, das ist für uns einfacher“, wenn der Kunde mit Karte bezahlt hat, es sei denn, er ist einverstanden.
Die Frist: 14 Tage, Zurückbehaltungsrecht optional
Sie erstatten innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf. Beim Verkauf von Waren dürfen Sie diese Rückerstattung bis zur Rücknahme des Produkts oder dem Nachweis seines Versands aufschieben (das Zurückbehaltungsrecht, erläutert in „Müssen Sie vor der Rücksendung des Produkts erstatten?“). Doch sobald dieser Punkt erreicht ist, gilt der Zähler der 14 Tage.
Eine verspätete Rückerstattung kostet mehr
Nach Ablauf der Frist werden die dem Verbraucher geschuldeten Beträge erhöht: Je länger die Verspätung dauert, desto höher der zu erstattende Betrag. Fristgerecht zu erstatten ist nicht nur eine Frage der Konformität, es ist auch die günstigste Lösung.
Die Checkliste der konformen Rückerstattung
- In Geld, niemals eine aufgezwungene Gutschrift.
- Dasselbe Zahlungsmittel wie beim Kauf (außer bei Zustimmung des Kunden).
- Ohne Kosten für den Verbraucher.
- Innerhalb von 14 Tagen (nach Rücksendung des Produkts oder Versandnachweis bei Waren).
- Hinversandkosten zum Standardtarif erstattet (bei vollständigem Widerruf).
Der Fristbeginn, immer wieder
Die 14 Tage laufen ab dem Widerruf: Man muss allerdings dessen genaues Datum kennen. Der seit dem 19. Juni 2026 verpflichtende Widerrufsbutton versieht jede Anfrage mit einem Zeitstempel, und Sie wissen genau, wann Ihre Rückerstattungsfrist beginnt. Sind Sie betroffen?
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für den genauen Wortlaut ziehen Sie die Richtlinie 2011/83/EU (EUR-Lex) sowie deren nationale Umsetzung heran (in Deutschland das BGB, in Österreich das FAGG).
Gründer von BackToMe
Art. L.221-21 · 19. Juni 2026
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