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acompte oder arrhes: Was bekommt man im Widerrufsfall zurück?

Sie haben für einen Kauf eine Anzahlung geleistet und möchten stornieren? Was Sie zurückbekommen, hängt vor allem davon ab, wo Sie gekauft haben. Bei einem Fernabsatzvertrag spielt die rechtliche Einordnung keine Rolle: Das Widerrufsrecht (in der EU durch die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU, Art. 9, harmonisiert; in Deutschland § 355 BGB, in Österreich § 11 FAGG) schreibt die vollständige Erstattung der gezahlten Beträge innerhalb von 14 Tagen vor, acompte wie arrhes. Die Unterscheidung wird außerhalb der Widerrufsfrist oder bei Verkäufen im stationären Ladengeschäft wieder entscheidend. acompte = feste Bindung. arrhes = Rücktrittsrecht (eine Unterscheidung des nationalen Vertragsrechts).

Vergleichstabelle

Kriterium
acompte
arrhes
Rechtliche Natur
Feste Bindung
Rücktrittsrecht
Anwendbare Regeln
Keine spezifische Regel
Nationales Vertragsrecht
Wenn der Käufer verzichtet (außerhalb der Widerrufsfrist)
Schadensersatz an den Verkäufer geschuldet
Verliert die arrhes
Wenn der Verkäufer verzichtet
Rückerstattung + Schadensersatz
Erstattet das Doppelte der arrhes
Bei Widerruf (Fernabsatz, Richtlinie 2011/83/EU)
Vollständige Erstattung
Vollständige Erstattung
Vermutung im Zweifel
Nicht einschlägig
Gilt im Zweifel (verbraucherfreundlich)

Das Widerrufsrecht geht 14 Tage lang vor

Bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (E-Commerce, Telefon, mobile App) gilt das Widerrufsrecht der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU (Art. 9) automatisch innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss (oder je nach Fall nach Erhalt der Ware). Während dieses Zeitraums muss der Händler alle gezahlten Beträge erstatten, ohne Unterscheidung zwischen acompte und arrhes und ohne irgendetwas einbehalten zu dürfen. Die rechtliche Einordnung der ersten Zahlung hat keinerlei Auswirkung.

Nach Ablauf der 14 Tage gewinnt die Unterscheidung ihre volle Bedeutung zurück

Sobald die Widerrufsfrist abgelaufen ist (oder bei Verkäufen, die nicht dem Fernabsatz-Widerrufsrecht unterliegen: stationäres Ladengeschäft, reines B2B), wird die Einordnung als acompte oder arrhes entscheidend:

  • Gezahlter acompte: Verzichtet der Käufer, darf der Verkäufer den acompte behalten UND Schadensersatz für den erlittenen Schaden (entgangener Verkauf) verlangen. Verzichtet der Verkäufer, erstattet er den acompte UND schuldet Schadensersatz.
  • Gezahlte arrhes: Verzichtet der Käufer, verliert er die arrhes (ohne zusätzlichen Schadensersatz). Verzichtet der Verkäufer, erstattet er das Doppelte der arrhes. Beiderseitiges Rücktrittsrecht.

Praxisfall: Bestellung einer maßgefertigten Küche

Kauf einer maßgefertigten Küche auf der Website von Schmidt, 8 000 €, acompte von 30 % gezahlt (2 400 €).

Fall 1: Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Fernabsatzvertrags. Vollständige Erstattung von 2 400 € (Richtlinie 2011/83/EU, Art. 13). Achtung: Die maßgefertigte Küche fällt unter die Ausnahme für Maßanfertigungen (Richtlinie 2011/83/EU, Art. 16 Buchst. c), sobald die Fertigung begonnen hat. Hat die Fertigung begonnen, ist kein Widerruf mehr möglich.

Fall 2: Verzicht 3 Monate später. Stuft der Vertrag die Zahlung als acompte ein: Schmidt behält 2 400 € UND kann Schadensersatz für die bereits gefertigte oder bei den Lieferanten bestellte Küche verlangen.

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