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EU-Recht · Richtlinie 2011/83/EU (Art. 9)

Der Grundsatz des Widerrufsrechts

EU-weit harmonisiert durch Richtlinie 2011/83/EU (Art. 9). In Frankreich umgesetzt als Artikel L.221-18 des Code de la consommation - hier als ein nationales Beispiel unter 27.

Zuletzt geprüft am

EU-weit gibt Artikel 9 der Richtlinie 2011/83/EU dem Verbraucher 14 Tage Zeit, um einen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Kauf zu widerrufen, ohne dies begründen oder eine Vertragsstrafe zahlen zu müssen. Jeder Mitgliedstaat setzt dies um: in Deutschland § 355 BGB, in Österreich § 11 FAGG; in Frankreich etwa Artikel L.221-18 des Code de la consommation.

Was Artikel L.221-18 besagt

Der Verbraucher verfügt über eine Frist von vierzehn Tagen, um sein Widerrufsrecht bei einem im Fernabsatz, infolge eines telefonischen Direktvertriebs oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag auszuüben, ohne seine Entscheidung begründen und ohne andere Kosten tragen zu müssen als die in den Artikeln L.221-23 bis L.221-25 vorgesehenen. Bei Kaufverträgen läuft die Frist ab dem Erhalt der Ware (oder der letzten Ware bei einer Sammelbestellung), bei Dienstleistungsverträgen ab dem Vertragsschluss.

Primärquelle ist das EU-Recht (Richtlinie 2011/83/EU (Art. 9)), in allen 27 Mitgliedstaaten harmonisiert: EUR-Lex. Der obige Wortlaut gibt die französische Umsetzung wieder: Artikel L.221-18, französische Umsetzung (Légifrance)

Verständlich erklärt

EU-weit ist dieses Recht in Artikel 9 der Richtlinie 2011/83/EU verankert und in allen 27 Mitgliedstaaten gleich. Jeder Staat setzt es in eigenes Recht um - in Deutschland § 355 BGB, in Österreich § 11 FAGG, in Frankreich etwa Artikel L.221-18 des Code de la consommation. Die Idee ist überall dieselbe: Wer kauft, ohne das Produkt in Wirklichkeit gesehen zu haben (online, telefonisch, außerhalb eines Geschäfts), darf es sich 14 Tage lang anders überlegen.

Die Frist beträgt 14 Kalendertage: Alle Tage zählen, Wochenenden und Feiertage eingeschlossen. Ihr Beginn hängt davon ab, was gekauft wird: der Erhalt bei einer Ware, der Vertragsschluss bei einer Dienstleistung.

Der Verbraucher muss nichts begründen: „Es gefällt mir letztlich doch nicht“ genügt. Er trägt höchstens die Rücksendekosten (Art. 14 der Richtlinie; in Frankreich Artikel L.221-23), niemals eine Vertragsstrafe.

Zum Merken

  • 14 Kalendertage, ohne Angabe von Gründen (EU-weit, Art. 9 der Richtlinie 2011/83/EU).
  • Fristbeginn: Erhalt der Ware oder Vertragsschluss bei einer Dienstleistung.
  • Keine Kosten für den Verbraucher, abgesehen von etwaigen Rücksendekosten (Art. 14 der Richtlinie; in Frankreich L.221-23).
  • Bestimmte Verkäufe sind ausgenommen (Art. 16 der Richtlinie; in Frankreich die 13 Ausnahmen des Artikels L.221-28).

Weiterführende Informationen

Diese Seite ist eine pädagogische Zusammenfassung und stellt keine Rechtsberatung dar. Für einen Kunden aus einem anderen EU-Land gilt dessen nationales Recht (Rom-I-Verordnung). Bei Zweifeln über Ihre Situation wenden Sie sich an eine Rechtsberaterin oder einen Rechtsberater. Maßgeblich sind die Referenztexte: EUR-Lex (Richtlinie 2011/83/EU (Art. 9)) und die französische Umsetzung auf Légifrance.