Darf ein Händler meinen Widerruf ablehnen?
Sie haben online bestellt und der Verkäufer weigert sich, Ihren Artikel zurückzunehmen ? Nein, außer in den vom Gesetz abschließend vorgesehenen Ausnahmefällen. Diese Ausnahmen sind durch die Richtlinie 2011/83/EU (Art. 16) EU-weit harmonisiert (insgesamt dreizehn) und gelten in Deutschland unmittelbar im BGB, in Österreich im FAGG. Außerhalb dieser abschließenden Liste ist jede Ablehnung rechtswidrig. In Deutschland gibt es keine einzelne Aufsichtsbehörde: Die Durchsetzung erfolgt zivilrechtlich über Verbraucherverbände, Wettbewerber und Gerichte; ein Verwaltungsbußgeld droht nur bei großflächigen grenzüberschreitenden Verstößen (bis zu 4 % des Jahresumsatzes, EU-Omnibus-Richtlinie (EU) 2019/2161). Der Verbraucher muss seinen Widerruf nicht begründen.
Die einzigen gesetzlich zulässigen Ablehnungsgründe (Richtlinie 2011/83/EU, Art. 16)
Die Liste der 13 Ausnahmen ist abschließend : Kein anderer Grund kann vom Händler geltend gemacht werden. Die wichtigsten Kategorien :
- •Personalisierte oder maßgefertigte Waren (Gravur, spezifische Größe, einzigartige Konfiguration)
- •Verderbliche Waren (frische Lebensmittel, Schnittblumen)
- •Geöffnete versiegelte Waren, deren Beschaffenheit eine Rückgabe ausschließt (Kosmetika, geöffnete Unterwäsche)
- •Geöffnete versiegelte CDs, DVDs, Software
- •Heruntergeladene digitale Inhalte mit ausdrücklicher Zustimmung und Anerkenntnis des Verlusts des Rechts
- •Vollständig erbrachte Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers
- •Alkoholische Getränke, deren Wert vom Markt abhängt
- •Dringende Instandhaltungsarbeiten, die vom Verbraucher ausdrücklich verlangt wurden
- •Beherbergung, Transport, Verpflegung, Freizeitgestaltung zu einem festen Termin
Die vollständige und detaillierte Liste der 13 Fälle finden Sie auf der Seite zu den Ausnahmen (Art. 16).
Die häufigsten missbräuchlichen Ablehnungen
Die folgenden Ablehnungsgründe sind rechtlich unzulässig; ein Händler, der sie geltend macht, begeht eine Zuwiderhandlung :
- ✗« Sie haben das Paket geöffnet » (außer bei versiegelten Waren wie Kosmetika)
- ✗« Das Produkt war im Angebot / im Schlussverkauf »
- ✗« Sie haben keine Originalverpackung »
- ✗« Unsere AGB sehen keinen Widerruf vor » (AGB können ein gesetzliches Recht nicht ausschließen)
- ✗« Sie müssen uns zuerst einen Grund nennen » (kein Grund ist erforderlich)
- ✗« Das Produkt wurde benutzt » (höchstens: verhältnismäßiger Wertersatz für Wertverlust)
- ✗« Sie haben bar / in Raten bezahlt »
Der Sonderfall des Wertverlusts
Der Verbraucher darf die Ware wie in einem Ladengeschäft handhaben: Das ist eine durch die Richtlinie 2011/83/EU (Art. 14) harmonisierte Regel, die in Deutschland und Österreich gleichermaßen gilt. Weist der Händler nach, dass der Wert der Ware infolge einer übermäßigen Handhabung gesunken ist (Tragen im Freien, Installation, Inbetriebnahme über die Prüfung hinaus), kann er einen Wertersatz für den Wertverlust in verhältnismäßiger Höhe einbehalten. Dieser Wertersatz darf den tatsächlichen Wertverlust nicht übersteigen und darf nicht als Vorwand dienen, um den Widerruf selbst abzulehnen. Der Händler muss den Kaufpreis abzüglich des Wertersatzes erstatten und darf nicht jegliche Erstattung verweigern.
Was tun bei einer missbräuchlichen Ablehnung?
- Widerrufserklärung per Einschreiben mit Rückschein, die auf das gesetzliche Widerrufsrecht (in Deutschland § 355 BGB) hinweist und eine Frist von 14 Tagen für die Erstattung setzt.
- Verbraucherverbände und Wettbewerber: In Deutschland gibt es keine einzelne Aufsichtsbehörde. Verbraucherverbände (etwa die Verbraucherzentrale) und Wettbewerber können abmahnen und auf Unterlassung klagen; in Österreich verhängt die Bezirksverwaltungsbehörde eine Verwaltungsstrafe (bis zu 1.450 €, § 19 FAGG). Ein Verwaltungsbußgeld droht sonst nur bei großflächigen grenzüberschreitenden Verstößen (bis zu 4 % des Jahresumsatzes, EU-Omnibus-Richtlinie (EU) 2019/2161).
- Verbraucherschlichtungsstelle der Branche (außergerichtlich, kostengünstig; in Österreich etwa über den VKI).
- Zivilgericht: Klage auf Rückabwicklung des Kaufs und Erstattung.
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